Einlagensicherung Österreich
So schützt die Einlagensicherung Ihre Geldanlagen
Nach weltweiten Finanzkrisen und in Zeiten internationalen Terrors ist das Interesse an der Sicherheit von Geldanlagen weiterhin hochaktuell. Sparanlagen in Österreich und weiten Teilen Eurpas sind jedoch durch die sogenannte Einlagensicherung weitestgehend geschützt.
Wer Geld anlegen möchte, steht zuallererst vor der Entscheidung, welche Spar- beziehungsweise Anlagevariante er nutzen möchte. Bei der Wahl spielen häufig zwei Punkte eine grundlegende Rolle: Die Rendite und die Sicherheit des angelegten Geldes. Welcher dieser Faktoren wichtiger bewertet wird, liegt ganz allein im Ermessen des Anlegers. Die Höhe der Rendite kann je nach Spareinlage sehr unterschiedlich ausfallen. Wem jedoch die Sicherheit des eigenen Vermögens am wichtigsten ist, kann sich in den meisten Fällen auf die Einlagensicherung verlassen. Diese ist eine gesetzliche Maßnahme zum Schutz von Kundeneinlagen bei Banken.
Banken Österreichs zur Einlagensicherung verpflichtet
Ganz gleich, ob man ein Girokonto eröffnet, sein Geld in Tagesgeld oder Festgeld anlegt oder einen Bausparvertrag abschließt – um die Sicherheit des Vermögens müssen sich Sparer in der Regel keine Sorgen machen. Sollte die Bank, bei der Geld angelegt wurde, zahlungsunfähig werden, greift die Einlagensicherung. Mittlerweile gelten dabei die Regelungen der EU. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unterliegen in Österreich deshalb dem gleichnamigen Gesetz, das 2015 offiziell in Kraft trat. Ein nationales Sicherungssystem sorgt dafür, dass Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Bankkunde gesichert sind.
Diese Anlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt
Grundsätzlich kann jeder Anleger davon ausgehen, dass jegliches Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten und Sparbüchern geschützt ist und somit im Entschädigungsfall erstattungsfähig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein reguläres Girokonto, spezielle Gehalts- oder Pensionskonten, Festgeld, Tagesgeld oder Sparbücher handelt. Wichtig ist jedoch, dass das Konto oder Sparbuch legitimiert ist. Auch Guthaben, das sich auf einem Bausparvertrag befindet, ist durch die Einlagensicherung geschützt.
Wann greift die Einlagensicherung nicht?
Die europäische Einlagensicherung deckt also jegliche Spareinlagen ab, die Banken zu Anlagezwecken übergeben wurden. Hat man sich jedoch dazu entschieden, Schuldverschreibungen oder Wertpapiere zu erwerben und diese auf einem Depot anzulegen, ist die Situation eine andere: Diese werden nicht als Einlagen im Sinne der Einlagensicherung gewertet und sind daher nicht erstattungsfähig. Hintergrund ist, dass die Bank die auf dem Depot angelegten Wertpapiere nur verwahrt, nicht aber besitzt. Depotinhaber müssen sich dennoch in der Regel keine Sorgen machen. Insolvente depotführende Banken sind dazu verpflichtet, Wertpapiere und Schuldverschreibungen an ihre Besitzer auszuhändigen. Ist dies nicht möglich, kann die Anlegerentschädigung greifen.
Was passiert mit Geldanlagen im Ausland?
Sparerschutz ist nicht nur im Inland ein Thema, sondern auch bei ausländischen Geldanlagen und Fremdwährungskonten. Wer einen Teil seines Vermögens auf einem Fremdwährungskonto angelegt hat, bekommt seine Verluste im Sicherungsfall in Euro erstattet. Hat man sich dagegen entschieden, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, deren Sitz sich außerhalb Österreichs befindet und die deshalb keine österreichische Bankkonzession hat, so unterliegt das sich darauf befindliche Guthaben der Einlagensicherung des jeweiligen Landes.
Geschütze Personen und Institutionen
Durch die Einlagensicherung sind Spareinlagen bis zu 100.000 Euro pro Bankkunde gesichert. Doch wer genau ist davon betroffen? Grundsätzlich ist das Guthaben aller natürlichen und nicht-natürlichen Personen geschützt – unabhängig davon, ob es sich um österreichische Staatsbürger handelt oder nicht. Ausgeschlossen sind lediglich die im ESAEG ausdrücklich genannten Personen. Dazu gehören beispielsweise Kreditinstitute, Finanzinstitute, Wertpapierfirmen sowie Pensions-, Rentenfonds, Staaten und Zentralverwaltungen.
Der Sicherungsfall – So kommen Sparer an ihr Geld
Die eigene Bank muss Insolvenz anmelden und ist nicht mehr zahlungsfähig – für viele Sparer ein Horrorszenario. Verloren sind die Spareinlagen dank Einlagensicherung deshalb allerdings nicht. Tritt der Sicherungsfall ein, ist jegliches Guthaben bis 100.000 Euro erstattungsfähig. Die gedeckten Einlagen werden dann in der Regel innerhalb einer gesetzlichen Frist von 20 Arbeitstagen in Euro ausgezahlt. Der Bankkunde muss dafür nicht selbst tätig werden. Er sollte lediglich ein alternatives Konto angeben, auf das ausgezahlt werden kann.
Anders ist die Situation, wenn die gedeckten Einlagen höher als 100.000 Euro sind. Hier muss zunächst innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Dann können alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut mit dem gedeckten Guthaben gegengerechnet werden. Der Kunde erhält die ihm zustehende Summe von 100.000 Euro und das noch verbleibende Restguthaben kann im Insolvenzverfahren als Forderung angemeldet werden. Derartige Forderungen werden gesetzmäßig anderen Gläubigern gegenüber bevorzugt.
Doppelte Absicherung durch Einlagensicherungsfonds und Sicherungseinrichtungen
In Österreich ist jede Bank, die sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt beziehungsweise sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich dazu verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Gemäß ESAEG muss jede dieser Sicherungseinrichtungen einen Einlagensicherungsfonds einrichten und verwalten. Jedes Mitgliedsinstitut entrichtet regelmäßige Beiträge, die im Sicherungsfall für die Entschädigung der Anleger genutzt werden können. Sollten die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, müssen zusätzliche Beiträge eingefordert werden. Langfristig soll jedoch ein einheitlicher Fonds für die Einlagensicherung bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtet werden. Zudem soll es ab 2019 auch anstelle von fünf Sicherungseinrichtungen eine einheitliche Sicherungseinrichtung geben.
- Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H.Als Sicherungseinrichtung des Fachverbandes der Banken und Bankiers sichert sie für die Kunden der Mitgliedsinstitute des Fachverbandes Einlagen in Höhe von bis zu 100 000 Euro ab.
- Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.H. Die Sicherungseinrichtung des Fachverbandes der Landes-Hypothekenbanken ist auch für die Anlegerentschädigung für Wertpapierdienstleistungen zuständig.
- Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen Sie erfüllt die Pflicht der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für alle Mitgliedsbanken der Raiffeisen Bankengruppe Österreich.
- Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft Die Sicherungseinrichtung erfüllt die Pflicht der Einlagensicherung für ihre Mitgliedsinstitute der Erste Bank und der österreichischen Sparkassen, der s Bausparkasse und der UniCredit Bank Austria AG.
Obwohl für die klassischen Geldanlagen wie Sparbuch oder Festgeldanlagen kaum noch hohe Zinsen geboten werden, lagern viele Österreicher noch immer zumindest ihren Notgroschen auf den sicheren Konten. Dass diese Anlagen sicher sind und bleiben ist der Verdienst der eurpäischen Union, die für die Mitgliedsstaaten verbindliche Regelungen veranlasst hat, welche die Bankeinlagen der europäischen Bürger schützen sollen. Jedem Land steht es frei diesen Schutz beliebig zu erweitern. In Österreich sichert die Einlagensicherung Vermögen bis zu 100.000 Euro ab und bietet so einem Großteil der Bürger einen ausreichenden Schutz.