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Kontowechsel

Schnell und unkompliziert mit dem Girokonto zur neuen Bank

Ihre bedingungslose Loyalität mag in vielen Bereichen angebracht sein. Beim Festklammern an Ihrem alten und womöglich überteuerten Bankkonto, ist sie jedoch definitiv fehl am Platz. Ein Kontowechsel kann sich für Sie durchaus lohnen und ist mittlerweile so einfach wie nie zuvor. Auch dank eines neuen Gesetzes, das sich als große Kontenwechselhilfe für Sie erweist.

Lange Zeit war das Konto zu wechseln als zu aufwendig und kompliziert verschrien. Spätestens mit dem Inkrafttreten des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VzkG) vom 18. September 2016 hat sich das für Sie jedoch geändert – und unter anderem den Umzug Ihres Girokontos deutlich erleichtert. Ein Kontowechsel lohnt sich daher mehr denn je für Sie. Immer mehr Österreicher sehen das ebenfalls so und vergleichen folgerichtig die Konditionen ihres aktuellen Kontos mit denen der Konkurrenz.

„Die größte Hürde bei der Eröffnung eines Girokontos bei einer anderen Bank ist seit je her der große Arbeitsaufwand beim Kontowechsel. […] Die Kunden freuen sich darüber, diese Last an die Banken übertragen zu können. Die Wechselbereitschaft ist gestiegen und auch das Interesse und die Nutzung des Wechselservice.“Magdalena Racieski, ING-DiBa Austria

Das Verbraucherzahlungskontogesetz als große Kontenwechselhilfe

Es kann viele Faktoren geben, weswegen ein Wechsel Ihres Girokontos für Sie in Frage kommen kann. Angefangen bei zu hohen Gebühren bis hin zu nicht ausreichendem Service Ihrer bisherigen Bank. Haben Sie sich nun entschieden, mit Ihrem Konto zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, profitieren Sie dank des VzkG vor allem vom für die Bank verpflichtenden Kontowechselservice. Galt bis dato, dass österreichische Banken ihren Kontoinhabern auf freiwilliger Basis beim Umzug zur Konkurrenz helfen können, ist für Banken nun ein Kontowechselservice verpflichtend. So wird für Sie sichergestellt, dass auch alle Daueraufträge weitergeführt und Lastschriften von Ihrem neuen Konto abgebucht werden. Und das wohl Wichtigste für Sie: Dass am Monatsende Ihr Gehalt auf dem richtigen landet.

Der Kontowechselservice funktioniert allerdings nur innerhalb Österreichs, das neue und alte Kreditinstitut müssen hierzulande ansässig sein. Bei einem Wechsel ins EU-Ausland ist Ihre alte Bank lediglich dazu verpflichtet, relevante Informationen zu laufenden Daueraufträgen, Last- und Gutschriften gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Den eigentlichen Kontowechsel müssen Sie bei einer Konto-Verlagerung ins Ausland selbst mit Ihrer neuen Bank abstimmen.

So funktioniert der Kontowechsel

Bei einer innerösterreichischen Verlagerung des Girokontos nimmt Ihnen die Bank nahezu alle Aufgaben ab. Für eine Konto-Eröffnung geben Sie lediglich eine Ermächtigungserteilung an Ihr neues Kreditinstitut und beauftragen die neue Bank dadurch formal mit dem Kontowechsel. Sie erhalten davon eine Kopie und müssen sich nicht extra darum kümmern, Ihr altes Bankkonto zu kündigen. Sie bestimmen, mit welchen Aufgaben des Kontowechsels das neue Kreditinstitut beauftragt werden soll. Bei einigen Bankinstituten kann der Wechsel des Girokontos sogar komplett via Online-Banking veranlasst werden. Auf ihren Internetauftritten und in ihren Filialen sind die österreichischen Finanzinstitute dazu verpflichtet, Ihnen als Verbraucher entsprechende Informationen zum Kontowechsel zur Verfügung zu stellen, darunter auch welche Fristen einzuhalten sind.

Apropos gesetzliche Fristen: Diese sind für die Banken nun kürzer als in der Vergangenheit. Nach Ihrer Beauftragung des Kontowechsels kontaktiert Ihre neue Bank Ihr altes Kreditinstitut innerhalb von 2 Werktagen. Dieses wiederum muss der neuen Bank innerhalb von 5 Tagen die angeforderten Daten übermitteln. Die neue Finanzanstalt hat nun 5 Tage Zeit, um den Kontowechsel zu vollziehen und dem Kunden die neuen Kontodaten mitzuteilen.

Bestimmen Sie den Umzugstermin selbst

Sie legen fest, wann Ihre neue Bank Ihr altes Girokonto kündigen soll, wenngleich vertraglich festgelegte Kündigungsfristen freilich eingehalten werden müssen. Allerdings dürfen diese Fristen nicht mehr als einen Monat betragen. Bis zur endgültigen Kontoschließung darf Ihre alte Bank noch Kontoführungsgebühren erheben. Die Schließung Ihres alten Kontos ist weiters nur möglich, wenn kein negativer Kontosaldo vorhanden ist.
Eine weitere Neuerung ist, dass von Ihrer alten Bank Daten zu Lastschriften und wiederkehrenden Zahlungseingängen – also mindestens 2 Eingänge vom selben Zahler – innerhalb der vergangenen 13 Monate bereitgestellt werden müssen. Das hilft Ihnen dabei, nicht die Übersicht zu verlieren. Praktisch auch dann, wenn Sie Zahler oder Zahlungsempfänger selbst über die Änderung Ihrer Kontoverbindung informieren möchten. Hierfür können Sie Mustervorlagen verwenden, die Ihnen die neue Bank Ihres Vertrauens zur Verfügung stellt.

Geld-Tipp: Im Regelfall ist der Girokontowechsel kostenlos. Bankgebühren fallen für Dienstleistungen im Zuge des Kontowechsels nur an, wenn dies ausdrücklich im Kontovertrag vereinbart wurde. Das Entgelt muss zudem an den tatsächlich entstandenen Kosten gekoppelt und angemessen sein. Für die Bereitstellung der personenbezogenen Zahlungsauftragsdaten dürfen die Banken des Weiteren keine Gebühren verlangen.

Mehr denn je: Vergleichen lohnt sich!

Zwar ist das Gras des Nachbarn bekanntlich immer grüner, im übertragenen Sinn kann dies bei Ihrem Girokonto jedoch wirklich zutreffen. Es kann durchaus lohnend sein, die Konditionen Ihres Kontos genauer zu überprüfen und mit Angeboten anderer Kreditinstitute zu vergleichen. Nicht selten bietet die Konkurrenz nämlich ein besseres Gesamtpaket und ein Kontowechsel kann sich dadurch für Sie durchaus auszahlen. Denn eines ist sicher: Wenn Sie aus reiner Bequemlichkeit Ihr Bankkonto behalten, verschenken Sie unter Umständen Ihr Geld. Der verpflichtende Kontowechselservice der Banken übernimmt fast jede anfallende Aufgabe für Sie, wenngleich häufig noch die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können.

Teilweise kommt es noch zu Verzögerungen bei Bankwechseln

Die aktuell noch auftretenden Verzögerungen sind auch auf die noch vorhandenen Herausforderungen für die Banken zurückzuführen. Magdalena Racieski von der ING-Diba Austria bemängelt, dass es aktuell noch kein einheitlich festgelegtes Format für die Listen gibt, mit denen die Banken Informationen zu monatlichen Zahlungseingängen und wiederkehrenden Ausgängen bereitstellen. Die vielen unterschiedlichen Formate führten zu einer stets individuellen Bearbeitung, die nur manuell möglich und komplex sei, was einen hohen zeitlichen Aufwand bedeute, erklärt Racieski. Weiters habe der Gesetzgeber die Unternehmen, die Lastschriften durchführen oder Zahlungen erheben, nicht dazu verpflichtet, die Aufträge im Zuge des Kontowechsels auch anzunehmen. Dadurch, so Racieski, käme es vor, dass einzelne Unternehmen Aufträge der Banken ablehnten und diese direkt vom Kunden verlangten.

„Wir sind also am richtigen Weg. Es gibt aber noch einiges zu tun, um dem Verbraucher das Leben leicht zu machen, wenn er sein Girokonto wechseln möchte.“Magdalena Racieski, ING-DiBa Austria

Bank wechseln leicht gemacht

Verzögerungen beim Kontowechsel gehören in der Zukunft hoffentlich der Vergangenheit an. Dennoch sollte dies für Sie kein Grund sein, deswegen von einem Girokonto-Wechsel abzusehen. Im Prinzip müssen Sie nur den Auftrag zum Kontowechsel geben, der Rest wird von Ihrem neuen Kreditinstitut in die Wege geleitet. Auch wenn sich bereits zuvor die meisten Banken sehr kooperativ bei einem Girowechsel gezeigt haben, ist die gesetzliche Regelung aus Verbrauchersicht sicherlich ein begrüßenswerter Schritt. Der Wechsel Ihres Girokontos wurde durch das VzkG schon erheblich erleichtert, die österreichischen Banken arbeiten nun daran, den Kontotransfer für ihre Kunden noch unkomplizierter zu machen.