
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Bankkunden gestärkt. Bei unautorisierten kontaktlosen Zahlungen, beispielsweise durch einen Diebstahl der Giro- oder Kreditkarte, haftet der Kunde nicht für entstandene Schäden, sofern er die Bank über den Verlust informiert. Geklagt hatte der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die DenizBank. Diese schloss eine Haftung ihrerseits kategorisch aus und wälzte entstandene Schäden somit auf die Kunden ab. Der EuGH urteilte im Sinne der Verbraucher. mehr zum Thema »