Eine Kreditkarte mit Reiseversicherung verspricht unkompliziertes Bezahlen und Versicherungsschutz in einem. Für viele Reisende ist sie damit die optimale Lösung für den Sommerurlaub. Experten warnen jedoch: Der Leistungsumfang ist meist nicht ausreichend.
Die Reisesaison steht vor der Tür und viele Österreicherinnen und Österreicher stecken mitten in der Urlaubsplanung. Kreditkartenherausgeber werben daher gerade jetzt mit speziellen Reisekreditkarten. Diese versprechen nicht nur die herkömmlichen Vorteile einer Kreditkarte, sondern auch einen Reiseversicherungsschutz. Bei Buchung einer Reise per Kreditkarte ist damit je nach Umfang eine Reiserücktritts-, Gepäck- oder Reisekrankenversicherung inklusive.
Versicherungssumme und -umfang nicht ausreichend
Kreditkarten sind heutzutage ein gängiges Zahlungsmittel. Zur Buchung von Flügen, Hotelzimmern oder Mietwagen sind sie inzwischen fast zwingend erforderlich. Aber auch während des Urlaubs versprechen sie unkompliziertes Bezahlen fast überall auf der Welt. Kurzum: Auf Reisen ist eine Kreditkarte heute für viele unverzichtbar. Wenn diese dann auch noch mit Versicherungspaketen rund um den Urlaub angeboten werden, scheint das für viele ein praktisches Angebot.
Fälle aus der Praxis zeigen jedoch: Tritt im Urlaub dann der Ernstfall ein, sind viele Kreditkarten mit inklusiven Versicherungen nicht ausreichend. Wer die schönste Zeit des Jahres rundum abgesichert genießen möchte, sollte die genauen Konditionen daher zunächst eingehend prüfen. Der Haken versteckt sich meist im Kleingedruckten.
Blick ins Kleingedruckte: Wie Sie Konditionen genau prüfen
Während die Angebote oft generisch mit den Leistungen einer Auslandskrankenversicherung, einer Reiserücktritts-, Diebstahl- oder Gepäckversicherung werben, ist im Kleingedruckten nämlich der genaue Leistungsumfang verankert. Beim Prüfen der Konditionen sollten Sie sich drei Leitfragen stellen: Wer ist durch die Kreditkarte versichert? Welche Versicherungssumme deckt der Schutz ab? Und unter welchen Konditionen greift die Versicherung überhaupt?
Für Alleinreisende ist die Frage, wer durch den Versicherungsschutz gedeckt ist, nicht von Belangen. In der Mehrzahl der Fälle reisen jedoch auch Ehepartner oder Kinder mit, und die sind tatsächlich nicht automatisch durch die angebotene Versicherung mitgeschützt. In den meisten Fällen gilt der Versicherungsschutz – insbesondere was Unfall- und Krankenversicherung angeht – ausschließlich für den Karteninhaber. Andere Leistungen, wie Reisegepäck-, Reisehaftpflicht-, Reisestorno- oder Verkehrsmittel-Unfallversicherungen gelten oft auch für Mitreisende . Allerdings nur, wenn es sich dabei um minderjährige Kinder, Ehe- oder Lebenspartner handelt.
Wann und wie greift der Versicherungsschutz?
Außerdem stellt sich in jedem Fall die Frage, unter welchen Umständen der Versicherungsschutz wirksam ist, und zu welchem Umfang. Zum Teil greift der Schutz nämlich nur, wenn zuvor bestimmte Konditionen erfüllt wurden. Etwa, dass die Reise ganz oder zum Großteil mit der jeweiligen Karte gebucht wurde oder dass ein gewisser Mindestumsatz der Karte in den Wochen vor einem eventuellen Versicherungsfall getätigt wurde. Es kann also durchaus passieren, dass ein Schadensfall während des Urlaubs nicht durch die von der Kreditkarte angebotene Versicherung abgedeckt ist.
Außerdem essentiell: die im Falle eines Falles angebotenen Leistungen beziehungsweise die Versicherungssumme. Denn auch wenn ein Schadensfall unter den inklusiven Versicherungsschutz fällt, liegt der im Vertrag festgehaltene Leistungsumfang leider oft zu niedrig.
Urlaubsbuchung und Versicherung trennen
Sich im Urlaub allein auf den durch die Kreditkarte gegebenen Versicherungsschutz zu verlassen, ist daher nicht ratsam. Unfälle und andere Schadensfälle ziehen leicht ungeahnt hohe Kosten nach sich. Das Risiko, im Schadensfall nicht in ausreichendem Umfang abgesichert zu sein, ist dementsprechend hoch. Experten sind sich daher einig: Urlaubsbuchung und Versicherung sollten generell getrennt angegangen werden.
Am besten abgesichert sind Urlauber, die nach abgeschlossener Reisebuchung eine oder mehrere separate Zusatzversicherungen abschließen. Diese bieten im Schadensfall einen umfangreicheren Schutz mit umfassenderen Leistungen und höheren Versicherungssummen. In jedem Fall sollte dabei an eine Auslandskrankenversicherung gedacht werden. Diese kann zu guten Konditionen für den Reisezeitraum abgeschlossen werden. Auch eine zusätzliche Reiserücktritts- oder Reiseabbruchsversicherung kann sich lohnen, gerade, wenn ein hochpreisiger Urlaub geplant ist.
Hohe Jahresgebühren sparen
Die Befürchtung vieler Urlauber, dass durch zusätzliche Versicherungen die Kosten für die Reise zusätzlich in die Höhe getrieben werden, ist dabei nicht berechtigt. Zwar kosten separate Versicherungen im Gegensatz zu den durch die Kreditkarte abgedeckten Versionen zusätzliches Geld. Dafür sparen Reisende sich im Falle eine separaten Buchung in der Regel jedoch hohe Kreditkartengebühren. Kreditkarten mit Zusatzleistungen sind in der Regel nämlich mit einer relativ hohen jährlichen Gebühren verbunden.
Wer sich gegen die Kartenversion mit inklusiven Versicherungsangeboten entscheidet und trotzdem nicht auf den Komfort einer Kreditkarte verzichten möchte, ist hingegen mit einer kostenlosen oder deutlich günstigeren Variante genauso gut beraten. Tatsächlich gibt es viele Anbieter, die Kreditkarte gänzlich ohne Jahresgebühren im Programm haben. Bargeldloses Bezahlen oder Behebungen am Bankomat sind mit diesen ebenso problemlos möglich – auch ohne hohe Kosten. Die Empfehlung lautet also: Separat gebuchte Versicherungen in Kombination mit günstigen oder gar kostenlosen Kreditkartenversionen versprechen einen umfangreichen Schutz, ohne mehr bezahlen zu müssen.