Falsch-Überweisung: Wie Sie Ihr Geld zurückholen

Ein Zahlendreher, ein Vertipper und schon ist es geschehen: Die IBAN wurde falsch eingegeben und die Überweisung ist auf dem Weg zum verkehrten Empfänger. Die fälschlich überwiesene Summe wieder zurück zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Das müssen Bankkunden in diesem Fall wissen.

Dass sich auf dem Überweisungsformular in der langen Zahlenreihe ein Fehler einschleicht, kann jedem einmal passieren. Erst recht seit der Umstellung auf die 22-stelligen IBAN-Nummern ist wohl den meisten schon der ein oder andere Zahlenverdreher untergekommen. In den überwiegenden Fällen ohne Konsequenzen – eine nicht existierende IBAN wird von den Banken schlichtweg abgelehnt. Was aber, wenn die falsche IBAN tatsächlich mit einem existierenden Konto verbunden ist? In diesem Fall ist das Geld auf dem Weg zu einem fremden Empfänger. Um es zurückzubekommen, sollten Kunden so schnell wie möglich handeln.

Fehler erkannt? Reagieren Sie so schnell wie möglich!

Zwar wird bei einer Überweisung stets der Name des Empfängers angegeben. Banken sind allerdings nicht dazu verpflichtet, diesen mit der IBAN abzugleichen. Führt der Fehler in der Zahlenreihe also tatsächlich zu einer existierenden IBAN, wird der Betrag in der Regel überwiesen, auch wenn der Empfängername nicht übereinstimmt.

Sollten Sie im Nachhinein einen Fehler bemerken, heißt es daher: Handeln Sie am besten so schnell wie möglich. Im besten Fall können Sie die Überweisung so einfach stornieren, und das Missgeschick bleibt ohne Konsequenzen.

So lange das Geld noch auf dem Konto ist: Stornierung

Falls Sie den Fehler schon kurz nach der Überweisung erkennen, befindet sich das Geld meist noch auf ihrem eigenen Konto. Banken benötigen in der Regel Zeit, um eine Buchung vorzunehmen. Im Inland und EU-Ausland beträgt die Zeitspanne etwa einen Arbeitstag. Überweisungen, die vormittags eingehen, werden zum Teil auch noch am selben Tag bearbeitet. Wer den Fehler nachmittags begeht, hat hingegen ein paar Stunden mehr Zeit, zu handeln.

In jedem Fall gilt: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und informieren sie über den Fehler. Das kann telefonisch passieren oder durch einen Besuch vor Ort. Ist die Buchung noch nicht getätigt, sollte eine Stornierung problemlos möglich sein. Bei einigen Anbietern können Kunden dies sogar selbst via Onlinebanking tun – immer vorausgesetzt, der Fehler wird rechtzeitig erkannt.

Achtung: Achtung: Eine Ausnahme ist die Blitzüberweisung. In diesem Fall wird das Geld sofort von Ihrem Konto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Zeit für eine Stornierung bleibt also nicht.

Das Geld ist auf einem fremden Konto: Rückerstattung fordern

Hat das Geld hingegen Ihr Konto schon verlassen und befindet sich auf dem Konto eines unbekannten Empfängers, gestaltet sich der Prozess schwieriger. Eine Stornierung ist für Ihre Bank ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Stattdessen müssen Sie versuchen, den Empfänger des Geldes zu kontaktieren und den Betrag zurück zu fordern.

Allerdings dürfen die Banken aus Datenschutzgründen keine persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer weitergeben. Um den falschen Empfänger ausfindig zu machen, sind Sie in diesem Fall auf die Vermittlung zwischen Ihrer Hausbank und der Bank des Empfängers angewiesen. Auf diese Weise kann der Kontoinhaber ausfindig gemacht werden und wird gebeten, den entsprechenden Betrag wieder zurück zu überweisen.

Dieser Service der Banken, also das Ausfindig machen des Empfängers und die Kommunikation zwischen den Parteien, ist allerdings nicht kostenlos. Es fallen in der Regel Gebühren von um die 15 Euro an. Handelt es sich nur um kleine Beträge, kann sich eine solche Rückerstattungsforderung also eventuell auch nicht rentieren.

Geldempfänger sind rechtlich zu Rückerstattung verpflichtet

Bei einer Rückerstattungsforderung sind Sie zunächst auf die Kooperation des Geldempfängers angewiesen, denn ohne seine Einwilligung kann die Summe nicht zurücküberwiesen werden. Sollte allerdings der seltene Fall eintreten, dass die Gegenseite sich weigert, den Betrag zu erstatten, sind Sie dennoch im Recht. Der Empfänger des Geldes ist rechtlich verpflichtet, den Betrag zurück zu zahlen. Anderenfalls handelt es sich um eine unrechtmäßige Bereicherung. Behalten darf der Falsch-Empfänger Ihr Geld demnach nicht. Ist er oder sie nicht zu einer Rücküberweisung bereit, können Sie daher rechtliche Schritte einleiten. Ein solches Verfahren ist natürlich mit entsprechendem Aufwand verbunden. Glücklicherweise stellt es jedoch die absolute Ausnahme dar, und in den meisten Fällen können Sie auf die Kooperationsbereitschaft des Geldempfängers vertrauen.

Sollte es beim Eintippen der IBAN einmal zu einem Missgeschick kommen, ist das überwiesene Geld also nicht verloren. Es zurückzubekommen ist allerdings mit einigem organisatorischen Aufwand verbunden. Daher gilt: Ob Onlineüberweisung oder traditioneller Überweisungsschein – überprüfen Sie IBAN und Empfänger vor dem Absenden lieber zweimal, und ersparen Sie sich somit unnötige Mühe.