Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Onlineshops dürfen das beliebte Lastschriftverfahren nur dann anbieten, wenn sie diese Zahlungsmethode allen EU-Bürgern zur Verfügung stellen, unabhängig vom Wohnsitz. Geklagt hatten österreichische Verbaucherschützer vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Ganz oder gar nicht, lässt sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. September vielleicht zusammenfassen. Entweder dürfen alle EU-Bürger das Lastschriftverfahren zum Bezahlen in Onlineshops nutzen – oder eben niemand. So urteilte das Brüsseler Gericht in einer Klage des österreichischen VKI gegen die Deutsche Bahn. Diese bietet derzeit das Lastschriftverfahren österreichischen – und anderen nicht in Deutschland lebenden – Kunden nicht als Zahlungsmethode an. Das können nur Kunden nutzen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Gericht sieht darin eine Diskriminierung anderer EU-Bürger.
Wo liegt das Problem?
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird von vielen Onlinehändlern neben der Zahlung mit Kreditkarte und per Rechnung als eine von mehreren Bezahlmethoden angeboten. Da Kunden eine getätigte Lastschrift bis zu acht Wochen nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen stornieren können und Lastschriften nur bei gedeckten Konten funktionieren, gehen Onlineshops damit ein hohes Risiko ein. Ein Risiko, das Sie mit Bonitätsprüfungen senken. Bonitätsprüfungen sind im jeweiligen Ausland aber deutlich teurer und schwieriger umzusetzen. Also bieten die meisten Onlineshops das SEPA-Lastschriftverfahren meist nur im Land des Unternehmenssitzes an.
Onlinehändler: Lastschrift für alle oder keinen anbieten
Onlinehändler müssen sich jetzt mit der Frage beschäftigen, ob sie das Lastschriftverfahren weiterhin anbieten – und dann allen ihren Kunden in der EU zur Verfügung stellen möchten. Die Alternative ist, diese Bezahlmethode gleich ganz einzustellen. Zu lange sollten Onlinehändler über dieser Frage jedoch nicht brüten. Denn die neue Regelung gilt ab sofort. Und wer nicht reagiert, könnte kostenpflichtig von Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden.
Rechnung, PayPal und Kreditkarte sind beliebter
Für den einen oder anderen Onlineshop könnte das Urteil aber auch eine willkommene Gelegenheit sein, die eigenen Zahlungsmethoden zu hinterfragen. Immerhin zahlen Online-Kunden in Österreich am liebsten per Rechnung; sie tätigen die Überweisung also eigenhändig von ihrem Girokonto. Außerdem beliebt sind PayPal und die Zahlung per Kreditkarte.