Trotz Gesetzesänderung: So verlangen die Banken weiterhin Gebühren

Seit dem 13.01.2018 sollen Bankomatengebühren für die Verbraucher in Österreich passé sein: Ein neues Gesetzt soll Verbraucher vor teuren Aufschlägen für die Bargeldauszahlung am Bankomaten schützen. Die neue Regelung hat jedoch Lücken – Banken können so ungehindert weiter Gebühren kassieren.

Der Ärger war in den letzten Jahren bei vielen Kunden groß: Um an das eigene Geld zu kommen, wurden je nach Bankomatenbetreiber immer höhere Gebühren fällig. Zuletzt sorgte der private Betreiber Euronet für Aufsehen. Pauschale Gebühren von fast zwei Euro kostete der Zugriff auf das eigene Girokonto an den entsprechenden Bankomaten.

Gebühren bei Drittanbietern zu Lasten der Verbraucher nicht zulässig
Die Änderung des Verbraucherzahlungskontogesetzes sollte dem Gebührenwucher endlich nun ein Ende machen. Und tatsächlich: Seit dem 13. Januar dieses Jahres zahlen Kunden nichts mehr für die Behebung an Bankomaten von sogenannten Drittanbietern – also Privatfirmen wie Euronet. Stattdessen müssen die Hausbanken alle anfallenden Gebühren und Entgelte übernehmen, für den Endverbraucher dürfen keinerlei Kosten mehr anfallen.

Wer nun glaubt, endlich in jedem Fall gebührenfrei an das eigene Geld zu kommen, täuscht sich dennoch. Zwar dürfen auch an den bankeneigenen Bankomaten keine Behebungsgebühren mehr erhobene werden, ‚in Ausnahmefällen‘ sieht das Gesetzt aber Abweichungen vor.

Schlupfloch für Banken: so fallen doch noch Gebühren an
Konkret heißt das: Banken können weiterhin Gebühren erheben, wenn dies zuvor mit dem Kunden vereinbart wurde. Was zunächst nach einer recht banalen Vereinbarung klingt, kann sich in der Realität als Schlupfloch für die Geldinstitute entpuppen. Das neue Gesetzt geht nämlich von einem Wahlrecht für Verbraucher aus. Bei Neueröffnung eines Kontos müssen Kunden also künftig zwischen mindestens zwei Modellen entscheiden dürfen.

Zum einen muss die Bank ein Pauschalkosten-Kontomodell zu Auswahl stellen, also eines, in dem die Kosten für Bargeldbehebungen schon in einer pauschalen Kontogebühr integriert sind. Extra Kosten für Behebungen am Bankomaten dürfen nicht erhoben werden. Der Haken dabei: Die Kontoführungsgebühr kann relativ hoch ausfallen. Alternativ kann die Bank ein günstigeres Kontomodell anbieten. Hier fallen geringe oder keine Gebühren für das Konto selbst an – am Bankomaten kann der Kunde jedoch zur Kasse gebeten werden, und muss eventuell für Behebung einen Extra- Aufschlag zahlen.

Tipp:Damit Banken weiterhin Gebühren für Bargeldbehebungen verlangen können, muss dies explizit mit dem Kunden vereinbart und ein alternatives Kontomodell mit Pauschalpreisverrechnung angeboten worden sein. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht dafür nicht aus.

Ansteigende Kontoführungsgebühren zu befürchten
Die Wahl lautet künftig also: Kontoführungsgebühren und kostenlose Bargeldabhebungen, oder ein günstiges oder gratis Konto, dafür jedoch extra Zahlungen am Bankomat. Wie genau die Banken die gesetzlichen Vorgaben in der Zukunft handhaben, bleibt abzuwarten. Verbraucherschützer befürchten einen möglichen Anstieg der Kontoführungsgebühren. Zum einen könnten Banken versuchen, dadurch die Kosten zu decken, die an den Bankomaten der Drittanbieter erhoben werden. Zum anderen sollen hohe Kontoführungsgebühren für Pauschalkonten die Verbraucher eventuell zu einem günstigeren Kontomodell drängen. Doch neben den Bankomatengebühren können in den vermeintlich günstigeren Modellen weitere Kosten versteckt sein, die den Kunden am Ende deutlich mehr kosten können, als die Kontogebühren.

Entspannt zurücklehnen können sich Bankkunden in Österreich also doch nicht: Ein endgültiges Ende der Gebühren für Bargeld ist immer noch nicht in Sicht. Verbraucher sollten die Angebote ihrer Bank weiterhin genau vergleichen und mögliche Kosten auf lange Sicht abwägen, um nicht doch weiterhin in die Kostenfalle Bankomatengebühr zu tappen.