KSV: Kostenlose Selbstauskunft beantragen

Ihr Kredit wurde abgelehnt und Sie wissen nicht genau, wieso? Sie sind auf Wohnungssuche und der Vermieter möchte eine KSV-Auskunft? Oder vielleicht wollen Sie auch einfach prüfen, wie es um Ihre Bonität steht? So beantragen Sie eine kostenlose Selbstauskunft beim KSV.

Bei Neuvermietungen ist es heute Gang und Gäbe: Neben einem Gehaltsnachweis möchten viele Vermieter von potentiellen Mietern eine Auskunft vom Kreditschutzverband (KSV). Auch Banken, Leasingfirmen und sogar Mobilfunkanbieter prüfen vor Vertragsabschluss oft, ob über den Kunden ein negativer Eintrag im KSV vorliegt. Es ist also nicht nur verständlich, sondern oft sogar sinnvoll, wenn Sie vor einer Wohnungsbesichtigung oder einem Vertragsabschluss erst einmal selbst Klarheit über ihren KSV-Status erhalten möchten.

Einmal jährlich kostenlos Selbstauskunft beantragen

2,5 Millionen Einträge sind schätzungsweise derzeit im KSV gespeichert. Eine ganze Menge also, und längst nicht jeder weiß überhaupt, dass es einen Vermerk über ihn gibt. Doch keine Sorge: Ein Eintrag muss nicht per se negative Konsequenzen haben. Generell wird jede laufende Finanzierung vermerkt, auch wenn Sie diese gerade vertragsgemäß abbezahlen.

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Um den Überblick über alle zu Ihrer Person gesammelten Daten zu erhalten, haben Sie einmal jährlich das Recht auf eine kostenlose KSV-Auskunft, die sogenannte Auskunft nach Art 15 DSGVO. Diese können Sie online auf der Seite des KSV anfragen.

Ihrem Antrag müssen Sie einen Scan des Reisepasses oder Personalausweises und der Meldebestätigung beifügen. Die Daten des KSV sind hochsensibel – und schließlich sollen private Informationen zu Ihrer finanziellen Situation nicht in falsche Hände geraten. Deswegen wird die Auskunft auch nur an die Meldeadresse gesendet und muss persönlich unter Vorlage des Ausweises angenommen werden. Rechnen Sie nach dem Antrag der Sebstauskunft allerdings mit einer längeren Wartezeit: Vier Wochen sind als Maximalfrist festgelegt.

Tipp:Stellen Sie bei der Durchsicht der KSV-Auskunft fest, dass fehlerhafte Einträge vorliegen, können Sie beantragen, dass diese gelöscht werden. Im äußersten Fall können Sie sogar Schadensersatz verlangen.

Spezielle Auskunft für den Vermieter und Behörden?

Die KSV-Auskunft ist nicht nur für Sie interessant, sie wird auch oft in anderen Situationen, wie etwa für Vermieter, verlangt. Aus diesem Grund bietet der KSV den speziellen „InfoPass für Mieter“ und den „InfoPass für Behörden“ an. Sie enthalten alle KSV-Informationen über Sie, die für einen potentiellen Vermieter oder eine Behörde von Interesse sein könnten. Auch die Info-Pässe können Sie online beantragen. Allerdings kosten diese Spezial-Auskünfte etwas: derzeit 32,90 Euro (für Mieter) bzw. 29,70 Euro (für Behörden). Dafür sind sie deutlich schneller verfügbar: Sie werden innerhalb von zwei Werktagen per E-Mail versendet.

Tipp:Rechtlich sind Sie zwar nicht zu einer Auskunft verpflichtet. Aber der Vermieter hat in dem Fall das letzte Wort. Wenn er die Wohnung nur gegen Vorlage der Auskunft vergibt, ist das wiederum sein gutes Recht.

Darf die kostenlose Selbstauskunft nur privat verwendet werden?

Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Muss ich für den Vermieter oder für Behörden unbedingt einen Info-Pass statt der kostenlosen Selbstauskunft angefordern? Abgesehen vom unbestreitbaren Vorteil, dass Sie die kostenpflichtigen Auskünfte wesentlich schneller erhalten, weist der KSV auf seiner Seite darauf hin, dass die kostenlose Selbstauskunft nach der neuen Datenschutzverordnung ausdrücklich nicht für Dritte bestimmt ist, da sie sensible Daten enthält.

Die Formulierung „nicht zur Vorlage bei Dritten“ ist hier allerdings etwas irreführend. Es stimmt, dass die Informationen der kostenlosen KSV-Auskunft nur für Sie selbst bestimmt sind. Wenn Sie allerdings möchten, können Sie Ihre eigenen Daten problemlos auch Vermietern und Behörden zugänglich machen. Der KSV argumentiert, dass die jährliche kostenlose Auskunft eine ganze Bandbreite an Daten enthält – auch solche, die für Vermieter oder Behörden möglicherweise nicht relevant sind.

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Sie könnten die nicht benötigten Informationen jedoch auch schwärzen, wenn Sie sie nicht an Dritte weitergeben möchten. Praktisch gesehen spricht demnach nichts dagegen, die kostenlose Auskunft etwa auch an einen neuen Vermieter weiterzugeben. Letztendlich bleibt es völlig Ihnen überlassen, mit wem und in welchem Umfang Sie die Informationen aus Ihrer kostenlosen Selbstauskunft teilen – oder sich für die sicherere, kostenpflichtige Variante entscheiden.

Hintergrund:Möchten Sie mehr zum Thema KSV und Bonität wissen? Hier finden Sie weitere Informationen und Tipps:
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